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 Allgemeine-Geschäfts-Bedingungen:

§1
rijo24 ist ein kommerzieller Anbieter und technischer Betreiber einer Präsentationsplattform, betrieben wird ein Anzeigen Angebot, als Datenbank im Internet hinterlegt.
§2
rijo24 erbringt für Kunden auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Internetdienstleistungen. Sofern für von rijo24 erbrachten Dienstleistungen besondere Nutzungsbedingungen gestellt werden, gehen die Nutzungsbedingungen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
§3
Angebote vom rijo24 sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, auch E-Mail oder Fax von rijo24 zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind dem Kunden schriftlich, auch per E-Mail oder Fax mitzuteilen und werden wirksam mit dem Zugang der jeweiligen Mitteilung. Sofern, rijo24 die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ungunsten des Kunden ändert, kann der Kunde den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung kündigen.
§4
Der Vertragsbeginn erfolgt mit der Nutzungsmöglichkeit der von rijo24 erbrachten Leistung durch den Kunden. Der Vertrag läuft unbefristet und kann innerhalb 30 Tagen auf den nächsten Ultimo gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§5
Die Zahlung erfolgt nach vertraglicher Vereinbarung; mit erteilter Einzugsermächtigung für die einmalige Einrichtungsgebühr und der monatlichen Bereitstellungsgebühr mit Online Rechnungsausdruck, oder auf Wunsch mit Rechnung für die einmalige Einrichtungsgebühr und der monatlichen Bereitstellungsgebühr, hinsichtlich der weiteren Vertragsdauer erfolgt ebenfalls eine monatliche Rechnungsstellung.
§6
Für die Höhe der Gebühren ist der mit rijo24 vereinbarte Preis maßgebend. Die bei Vertragsschluss gültigen Preise für Dienstleistungen von rijo24 ergeben sich aus der dann gültigen Preisliste, die dem Kunden bei Vertragsabschluss übergeben wird, bzw. online zur Verfügung gestellt wird. Änderungen der Preise zum Nachteil des Kunden werden durch rijo24 dem Kunden spätestens zwei Wochen vor Ablauf eines Abrechnungszeitraumes schriftlich, auch per E-Mail oder Fax mitgeteilt. Sollte sich aus dieser Preisänderung insgesamt eine Mehrbelastung für den Kunden ergeben, so ist der Kunde berechtigt, innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt der Preisänderung zu kündigen. Eventuelle Rückerstattungsansprüche an den Kunden, z.B. aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlungen etc., werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und mit der nächstfälligen Forderung von rijo24 verrechnet. Sofern der Kunde dies schriftlich geltend macht, erfolgt die Rückerstattung auf eine von ihm benannte Bankverbindung.
§7
Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn rijo24 über den Betrag verfügen kann. rijo24 ist berechtigt, Zahlungen zunächst mit älteren Schulden des Kunden zu verrechnen, egal aus welchem Rechtsgrund diese bestehen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist rijo24 berechtigt, die Zahlungen zunächst mit den Kosten, dann mit den Zinsen und zuletzt mit der Hauptleistung zu verrechnen.
§8
Werden rijo24 Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist rijo24 berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen, Vorauszahlungen und Sicherheitsleistung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug von mehr als 8 Wochen ist rijo24 berechtigt, Anschlüsse zu sperren, Daten aus dem Online-Angebot zu entfernen und den Vertrag fristlos zu kündigen. Ebenso ist rijo24 berechtigt, ab Zahlungsverzug des Kunden Zinsen von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, dass rijo24 eine höhere Zinslast nachweist. Der Kunde bleibt verpflichtet, die vereinbarten Entgelte zu zahlen. Weitere Ansprüche bleiben unberührt.
§9
Alle Gebühren sind direkt nach Zugang der Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig. Im Falle von Rücklastschriften hat rijo24 das Recht vom Kunden die Erstattung der angefallenen Bankgebühren sowie eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr zu verlangen.
§10
rijo24 ist berechtigt, die Inanspruchnahme seiner Leistungen nach schriftlicher Androhung und unter Hinweis auf die Möglichkeit des Kunden, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, ganz oder teilweise zu unterbinden, wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist und eine geleistete Sicherheit verbraucht ist oder aber auch ohne schriftliche Androhung in den Fällen, in denen der Kunde Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung des Vertrags- verhältnisses gegeben hat oder eine Gefährdung der Einrichtungen des Anbieters, insbesondere des Netzes, durch Rückwirkungen von Endeinrichtungen, eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht oder das Entgeltaufkommen in sehr hohem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde bei einer späteren Durch- führung der Sperre Entgelte für in der Zwischenzeit erbrachte Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entrichtet hat und geleistete Sicherheiten verbraucht sind und die Sperre nicht unverhältnismäßig ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt sind oder durch rijo24 schriftlich anerkannt wurden. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der Dienstleistungen der rijo24 alle geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, sowie die Anweisungen von rijo24 zu befolgen.
§11
Der Kunde wird rijo24 unverzüglich über Funktionsstörungen der von ihm genutzten Dienstleistungen unterrichten und rijo24 bei der Feststellung ihrer Ursachen sowie bei deren Beseitigung in zumutbarem Umfang unterstützen. Stellt sich dabei heraus, dass die Funktionsstörung nicht auf einem Fehler der von rijo24 erbrachten Dienstleistungen beruht, ist rijo24 berechtigt, dem Kunden die Kosten für den hierdurch verursachten Aufwand in Rechnung zu stellen.
§12
Da rijo24 kein Netzbetreiber und kein Provider ist, haftet rijo24 nicht für Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die auf Umständen außerhalb ihres Verantwortungsbereiches beruhen. rijo24 haftet für Schäden des Kunden nur, soweit diese von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise verursacht wurden. Diese Haftungsbeschränkung gilt für alle Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für die Haftung wegen unerlaubter Handlung, positiver Vertragsverletzung und Verschuldens bei Vertragsverhandlungen. Bei Verletzung von Kardinalpflichten haftet rijo24 auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch nur in Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens. Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz verjähren grundsätzlich in einem Jahr von Beginn des folgenden Jahres an, in dem er von dem Schaden und von den Umständen, aus denen sich seine Anspruchsberechtigung ergibt, Kenntnis erlangt; es sei denn, eine gesetzliche Vorschrift sieht eine kürzere Verjährungsfrist vor. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren ohne Rücksicht auf die Kenntnis des Geschädigten in drei Jahren von dem schädigenden Ereignis an.
§13
rijo24 ist berechtigt den Vertrag auf Dritte zu übertragen. Übt rijo24 dieses Recht aus, so ist der Kunde berechtigt, den entsprechenden Vertrag zu kündigen. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung des Schriftformerfordernisses. Ist eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Falle, die unwirksame Bestimmung durch diejenige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§14
rijo24 ist berechtigt zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Dritte einzuschalten.

Datenschutzerklärung

1.Der Dienstleister verwendet die von dem Kunden mitgeteilten Daten (Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung) gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts.

2.Die personenbezogenen Daten des Kunden werden ausschließlich zur Abwicklung der zwischen den Parteien abgeschlossenen Verträge verwendet, etwa zu Abrechnungszwecken

3.Sämtliche dem Dienstleister übermittelten personenbezogenen Daten des Kunden werden ohne die schriftliche Einwilligung des Kunden nicht an Dritte zugänglich gemacht, es sei denn, dass dieses aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung erfolgen muss.

4.Die Kundendaten werden nach der Kündigung unverzüglich wieder gelöscht, spätestens jedoch mit dem Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres, in dem die Kündigung ausgesprochen wurde.

5.Sofern weitere Informationen gewünscht werden oder die Löschung der Daten des Kunden gewünscht wird, steht ein Support unter der E-Mail-Adresse des rijo24, siehe Kontakt zur Verfügung.
Sinsheim 2007

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AGB´s  Internetveröffentlichung
§1Die rijo24.eu erstellt für den Auftraggeber Anzeigen und veröffentlicht diese für die Dauer der Vertragszeit im Internet unter www.rijo24.eu

§2 Zustande kommen des Vertrages

2.1 Das Vertragsverhältnis kommt aufgrund eines schriftlichen des Auftragsgebers und aufgrund der Annahme durch rijo24.eu zustande.
2.2Der Auftragnehmer behält sich vor, ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise Aufträge abzulehnen oder vorzeitig zu kündigen. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall anteilmäßig wieder zurückgezahlt.

§3 Vertragsdauer
3.1 Die Vertragsdauer beginnt mit der Online-Stellung des Angebotes und gilt zunächst für 12 Monate, wenn nichts anderes vertraglich vereinbart wurde. Sie verlängert sich nicht automatisch, wir setzen uns mit Ihnen rechtzeitig wieder in Verbindung.
3.2 Der Anbieter kann sein Angebot jederzeit vorzeitig löschen lassen, wenn z. B. das Objekt veräußert wurde oder andere Gründe vorliegen. In diesem Fall besteht jedoch kein Anspruch auf Erstattung bereits geleisteter Gebühren.

§4 Entgelte
4.1 Die Entgelte richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste, die Sie vom Auftragnehmer erhalten haben.
3.2 Preisänderungen sind erst zum Termin der nächsten Rechnungstellung wirksam.
4.3 Die Entgelte sind im voraus für die Dauer der Vertragslaufzeit zu entrichten. Der Auftragnehmer behält sich vor, erst zu leisten, wenn die Entgelte entrichtet worden sind.
4.4 Die Preisliste ist netto, zuzüglich der gestezlichen Mehrwert Steuer.

§5 Leistungen
5.1 Die vom Auftragnehmer gewährten Leistungen sind auf der Website von www.rijo24.eu online einzusehen bzw. können auf Wunsch angefordert werden. Alle über die vertraglich vereinbarten Leistungen hinausgehenden freiwillig eingeräumten Zusatzleistungen sind vom Auftraggeber nicht einklagbar.
5.2 rijo24.eu behält sich vor, das Layout, die Funktionen und die zugrunde liegende Software der Websites jederzeit zu verändern, anzupassen oder zu aktualisieren.

§6  Pflichten des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet keine Informationen und Bilder zu veröffentlichen die Rechte Dritter berühren.
6.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet keine ungesetzlich, unmoralisch, sexuelle oder pornographische Inhalte auf seiner Hompage zu veröffentlichen oder auf dritte Websites zu verweisen die einen solchen Inhalt darstellen.
6.3  Adressänderungen oder wesentliche andere Änderungen zum Angebot sofort mitzuteilen.

§7 Haftungaauschluß
7.1 Die rijo24.eu ist kein Hoster oder Provider und rijo24.eu übernimmt keine Gewährleistung für die permanente Verfügbarkeit des Abgebotes. Gründe für die Nichtabrufbarkeit des Angebotes können sein: Überlastung des Telefon-Netzes, Störungen  im Internet , Wartungsarbeit am Server, UUmstellung der Software usw..Wir übernehmen auch weiterhin keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch den Server verursacht wurden. Haftung und Schadenersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.
7.2 Der Auftragsnehmer übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständig der veröffentlichten Angebote.

§8 Gerichtsstand
8.1Gerichtsstand ist 74889 Sinsheim / Elsenz

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AGB´s Druckveröffentlichung
§1 Allgemeines
1.1 Unser  AGB Druckveröffentlichung sind Bestansteil aller Verträge mit rijo24.
1.2 die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen ( im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Auftragnehmer durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich festgelegt wurden. Die Angebote und Preise sind freibleibend. Aufträge gelten zur Rechtswirksamtkeit erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
1.3 Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Materials zur Veröffentlichung.
1.4 Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dies schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Die Abg gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbezihung und ohne ausdrückliche Einbeziehung  auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote und Leistungen des Auftragnehmers.
§2  Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1  Jeder erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
2.2 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftrgsnehmers weder im Orginal noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig.
2.3 Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird  jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarungen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach  vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Der AN hat das Recht auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden.
§3 Vergütung
1. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der im Vertrag vereinbarten Summe. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. 2. Falls nicht anders vereinbart, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. 3. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme der Teile fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der Agentur finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung und Annahme.
§4 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Texten etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend Vereinbarung berechnet.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen, der entsprechende Vollmacht erteilt.
3. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind werden vom Auftraggeber erstattet.
§5 Eigentumsvorbehalt

1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
2. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
§6 Korrektur und Belegmuster

1. Der Auftraggeber verpflichtet sich je nach Vereinbarung - entweder vor Veröffentlichung der Internetseiten oder bis spätestens 6 Tage nach Veröffentlichung im WWW die Seiten zu lesen und Korrekturen oder Änderungswünsche schriftlich (auch per e-mail) zu formulieren. Im Projektpreis sind 2 Stunden Aufwand für Korrekturleistungen - die sich im Rahmen der abgeschlossenen Vereinbarung bewegen - innerhalb der oben genannten Frist - mit enthalten. Alle weiteren Aufwendungen, auch wenn sie später gemeldet werden, sind vom Auftraggeber als Sonderleistung zu vergüten.
2. Wünscht der Auftraggeber ein Muster der Internetseiten als Ausdruck, so ist das vertraglich zu vereinbaren.
§7 Haftung
1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht. Sofern der Auftragnehmer notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen. Der AN haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
3. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
4. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet der AN nicht.
5. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim AN geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei angenommen.
6. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der AN eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadens-ersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
7. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den AN von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
§8 Schlußbestimmungen
1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers.
2. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Der Gerichtsstand für alle sich unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Frankfurt an der Oder.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart und zwar auch bei Lieferungen in das Ausland.

AGB Stand: 01. Januar 2007