1.- AGB / 2.- Internetveröffentlichung / 3.- Druckveröffentlichung
1.-
Allgemeine-Geschäfts-Bedingungen:
§1 Datenschutzerklärung 1.Der Dienstleister verwendet die von dem
Kunden mitgeteilten Daten (Anrede, Name, Anschrift,
E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung)
gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts. 2.Die personenbezogenen Daten des Kunden
werden ausschließlich zur Abwicklung der zwischen den Parteien
abgeschlossenen Verträge verwendet, etwa zu
Abrechnungszwecken 3.Sämtliche dem
Dienstleister übermittelten personenbezogenen Daten des Kunden
werden ohne die schriftliche Einwilligung des Kunden nicht an
Dritte zugänglich gemacht, es sei denn, dass dieses aufgrund
gesetzlicher oder behördlicher Anordnung erfolgen muss. 4.Die Kundendaten werden nach der Kündigung
unverzüglich wieder gelöscht, spätestens jedoch mit dem Ablauf
des jeweiligen Kalenderjahres, in dem die Kündigung
ausgesprochen wurde. 5.Sofern weitere Informationen gewünscht
werden oder die Löschung der Daten des Kunden gewünscht wird,
steht ein Support unter der E-Mail-Adresse des rijo24, siehe
Kontakt zur Verfügung. 2.-
AGB´s Internetveröffentlichung §1Die rijo24.eu erstellt für den Auftraggeber
Anzeigen und veröffentlicht diese für die Dauer der
Vertragszeit im Internet unter www.rijo24.eu §2 Zustande kommen des Vertrages 2.1 Das Vertragsverhältnis kommt aufgrund eines schriftlichen des Auftragsgebers und aufgrund der Annahme durch rijo24.eu zustande. 2.2Der Auftragnehmer behält sich vor, ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise Aufträge abzulehnen oder vorzeitig zu kündigen. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall anteilmäßig wieder zurückgezahlt. §3 Vertragsdauer 3.1 Die Vertragsdauer beginnt mit der Online-Stellung des Angebotes und gilt zunächst für 12 Monate, wenn nichts anderes vertraglich vereinbart wurde. Sie verlängert sich nicht automatisch, wir setzen uns mit Ihnen rechtzeitig wieder in Verbindung. 3.2 Der Anbieter kann sein Angebot jederzeit vorzeitig löschen lassen, wenn z. B. das Objekt veräußert wurde oder andere Gründe vorliegen. In diesem Fall besteht jedoch kein Anspruch auf Erstattung bereits geleisteter Gebühren. §4 Entgelte 4.1 Die Entgelte richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste, die Sie vom Auftragnehmer erhalten haben. 3.2 Preisänderungen sind erst zum Termin der nächsten Rechnungstellung wirksam. 4.3 Die Entgelte sind im voraus für die Dauer der Vertragslaufzeit zu entrichten. Der Auftragnehmer behält sich vor, erst zu leisten, wenn die Entgelte entrichtet worden sind. 4.4 Die Preisliste ist netto, zuzüglich der gestezlichen Mehrwert Steuer. §5 Leistungen 5.1 Die vom Auftragnehmer gewährten Leistungen sind auf der Website von www.rijo24.eu online einzusehen bzw. können auf Wunsch angefordert werden. Alle über die vertraglich vereinbarten Leistungen hinausgehenden freiwillig eingeräumten Zusatzleistungen sind vom Auftraggeber nicht einklagbar. 5.2 rijo24.eu behält sich vor, das Layout, die Funktionen und die zugrunde liegende Software der Websites jederzeit zu verändern, anzupassen oder zu aktualisieren. §6 Pflichten des Auftraggebers 6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet keine Informationen und Bilder zu veröffentlichen die Rechte Dritter berühren. 6.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet keine ungesetzlich, unmoralisch, sexuelle oder pornographische Inhalte auf seiner Hompage zu veröffentlichen oder auf dritte Websites zu verweisen die einen solchen Inhalt darstellen. 6.3 Adressänderungen oder wesentliche andere Änderungen zum Angebot sofort mitzuteilen. §7 Haftungaauschluß 7.1 Die rijo24.eu ist kein Hoster oder Provider und rijo24.eu übernimmt keine Gewährleistung für die permanente Verfügbarkeit des Abgebotes. Gründe für die Nichtabrufbarkeit des Angebotes können sein: Überlastung des Telefon-Netzes, Störungen im Internet , Wartungsarbeit am Server, UUmstellung der Software usw..Wir übernehmen auch weiterhin keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch den Server verursacht wurden. Haftung und Schadenersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt. 7.2 Der Auftragsnehmer übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständig der veröffentlichten Angebote. §8 Gerichtsstand 8.1Gerichtsstand ist 74889 Sinsheim / Elsenz 3.-
AGB´s Druckveröffentlichung §1 Allgemeines 1.1 Unser AGB Druckveröffentlichung sind Bestansteil aller Verträge mit rijo24. 1.2 die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen ( im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Auftragnehmer durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich festgelegt wurden. Die Angebote und Preise sind freibleibend. Aufträge gelten zur Rechtswirksamtkeit erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind. 1.3 Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Materials zur Veröffentlichung. 1.4 Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dies schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Die Abg gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbezihung und ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote und Leistungen des Auftragnehmers. §2 Urheberrecht und Nutzungsrechte 2.1 Jeder erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. 2.2 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftrgsnehmers weder im Orginal noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. 2.3 Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarungen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Der AN hat das Recht auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. §3 Vergütung 1. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der im Vertrag vereinbarten Summe. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. 2. Falls nicht anders vereinbart, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. 3. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme der Teile fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der Agentur finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung und Annahme. §4 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten 1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Texten etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend Vereinbarung berechnet.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen, der entsprechende Vollmacht erteilt. 3. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind werden vom Auftraggeber erstattet. §5 Eigentumsvorbehalt 1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. 2. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. §6 Korrektur und Belegmuster 1. Der Auftraggeber verpflichtet sich je nach Vereinbarung - entweder vor Veröffentlichung der Internetseiten oder bis spätestens 6 Tage nach Veröffentlichung im WWW die Seiten zu lesen und Korrekturen oder Änderungswünsche schriftlich (auch per e-mail) zu formulieren. Im Projektpreis sind 2 Stunden Aufwand für Korrekturleistungen - die sich im Rahmen der abgeschlossenen Vereinbarung bewegen - innerhalb der oben genannten Frist - mit enthalten. Alle weiteren Aufwendungen, auch wenn sie später gemeldet werden, sind vom Auftraggeber als Sonderleistung zu vergüten. 2. Wünscht der Auftraggeber ein Muster der Internetseiten als Ausdruck, so ist das vertraglich zu vereinbaren. §7 Haftung 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen. 2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht. Sofern der Auftragnehmer notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen. Der AN haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 3. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. 4. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet der AN nicht. 5. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim AN geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei angenommen. 6. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der AN eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadens-ersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt. 7. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den AN von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. §8 Schlußbestimmungen 1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers. 2. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Der Gerichtsstand für alle sich unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Frankfurt an der Oder. 3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart und zwar auch bei Lieferungen in das Ausland. AGB Stand: 01. Januar 2007 |
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